Der Energieausweis wird ab dem 01. Oktober 2007 gesetzlich vorgeschrieben!
Die neuen Regelungen treten schrittweise in Kraft:
Wohngebäude, die bis zum Jahr 1965 fertig gestellt wurden, benötigen den Energieausweis bis zum 1.Juli 2008. Eigentümer jüngerer Wohngebäude müssen den Energieausweis bei Nutzerwechsel ab 1.Januar 2009 vorlegen können. Nichtwohngebäude müssen im Falle des Verkaufs oder der Vermietung ab 01.Juli 2009 den Energieausweis haben.
Bei Vermietung oder beim Verkauf einer Immobilie haben Interessenten das Recht, den Energieausweis einzusehen. Darauf sollte man in keinem Fall verzichten, denn die Höhe der Betriebskosten hängt wesentlich von der energetischen Qualität eines Gebäudes ab. Daher eine Empfehlung: Wenn Sie eine Immobilie kaufen oder mieten möchten, lassen Sie sich in jedem Fall den Gebäudeenergieausweis zeigen. Der Energieausweis schaftt eine Vergleichbarkeit zwischen verschiedenen Objekten.
Der Energieausweis wird folgendermaßen unterschieden:
Hierbei wird die Qualität der Gebäudehülle bewertet und daraus ein theoretischer Energiebedarf ermittelt. Der Bedarfsausweis ist aufwendiger und teurer.
Nach dem 1. Oktober 2008 besteht keine Wahlfreiheit mehr. Der Bedarfsauswies bietet sich an, wenn keine Verbrauchsdaten vorliegen (z.B. Mehrfamilienhaus).